Abschnitt 504 Unterbringungen
Anpassungen und Unterstützungen, die Schülern mit Behinderungen gemäß Abschnitt 504 des Rehabilitationsgesetzes von 1973 gewährt werden, werden als "Section 504 Accommodations" bezeichnet. Solange solche Vorkehrungen getroffen werden, kann jeder Schüler gleichberechtigten Zugang zur Bildung haben, indem seine besonderen Bedürfnisse im Zusammenhang mit seiner Beeinträchtigung erfüllt werden, was zu besseren akademischen Leistungen und emotionalem und sozialem Wohlbefinden führt.
Einer der Vorteile von Abschnitt 504 ist die Unterstützung für Schüler mit verschiedenen Arten von Behinderungen. Solche Schüler können unter körperlichen Behinderungen, Lernschwierigkeiten, psychischen Störungen und sogar chronischen Krankheiten leiden. Ein klassisches Beispiel hierfür ist der legasthene Schüler, dem mehr Zeit für die Bewertung des Tests eingeräumt werden kann, oder der Schüler, der in seiner Mobilität beeinträchtigt ist und dem eine Rollstuhlrampe im Klassenzimmer und eine veränderte Sitzordnung zur Verfügung gestellt werden kann.
Damit ein Schüler oder eine Schülerin Anspruch auf Anpassungen nach Abschnitt 504 hat, muss er oder sie nachweisen, dass er oder sie eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung hat, die eine oder mehrere wichtige Lebensaktivitäten erheblich einschränkt, z. B. Lernen, Gehen oder Sehen. Der Beurteilungsprozess umfasst im Allgemeinen die Sammlung von Informationen von Eltern, Lehrern und Fachleuten und kann Bewertungen beinhalten, um die spezifischen Bedürfnisse des Schülers zu ermitteln.
Adaptive Anpassungen gemäß Abschnitt 504 werden häufig im Rahmen einer bevorzugten Sitzordnung, der Festlegung des Zeitumfangs für Angebote und Beurteilungen, des Zugangs zu unterstützenden Technologien und einiger Änderungen im Lehrplan gewährt. Zum Beispiel könnte ein Kind mit Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung (ADHS) bei langwierigen Aufgaben Entspannungsphasen erhalten, während ein Schüler mit Angstzuständen die Möglichkeit hat, Tests in kleinen, ruhigen Bereichen zu schreiben.
Ja, Eltern können natürlich Anpassungen gemäß Abschnitt 504 für ihr Kind beantragen, indem sie sich entweder an den 504-Koordinator der Schule oder an die Sonderschulabteilung wenden. Es ist von größter Bedeutung, dass die Eltern sachdienliche Unterlagen über die Behinderung ihres Kindes vorlegen und sich für bestimmte Anpassungen einsetzen, die sie für die schulische Entwicklung ihres Kindes als hilfreich erachten.